Landesschülerrat M-V
Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes stimmt uns frohen Mutes!
Geschafft....
der Bundesgerichtshof hat heute am 23.06.07 endlich eine Entscheidung getroffen, die uns frohen Mutes stimmt.
Kaum eins unserer Elternteile plant seinen Urlaub mehr, ohne sich zu vergewissern, dass das Hotel, in dem die Familie schläft, etwas taugt. Früher half das Reisebüro, heute bieten Bewertungsseiten im Internet eine gewisse Orientierung. Solche Seiten erfreuen sich zudem großer Beliebtheit, ihren Sinn und ihre Rechtmäßigkeit stellt kaum einer infrage.
Ganz anders bei Seiten, die sich der Arbeit von Menschen widmen, die Handwerker, Ärzte, Rechtsanwälte oder Lehrer bewerten. Seit es sie gibt, werden sie verklagt. Persönlichkeitsrechte seien betroffen, lauten stets die Argumente. Die Lehrerin, die nun gegen das Bewertungsportal spickmich bereits zum dritten Mal verloren hat, machte ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung geltend. Hätten die Richter der Klage stattgegeben, wäre eine Flut von weiteren seitens der genannten Berufsgruppen zu erwarten gewesen.
Dabei reguliert spickmich - und das in fairer und kontrollierter Form - ein berechtigtes und offenkundiges Bedürfnis von uns Schülern, Lehrern mitzuteilen, was sie gut und schlecht machen. Die Schulen/Bildungsministerien haben dafür leider nie Foren entwickelt. Zu Lehrersprechstunden kommen oft nur „an Schule“ interessierte Eltern, die vom Unterricht selbst nichts mitkriegen. Für die meisten Kinder und Jugendlichen ist das persönliche Gespräch eine zu große Herausforderung, was bedingt durch die Negative Besetzung eines persönlichen Gesprächs mit einem Lehrer ist. Wir als Landesschülerrat MV fordern deshalb nicht nur das Bildungsministerium des Landes, sondern alle an Bildung beteiligten Ministerien in Deutschland dazu auf Richtlinien zum Erwerb von Feedback geben und empfangen, so wie ein demokratische Feedbackkultur , die offen ist für alle Facetten im Umgang miteinander, zu entwickeln.
Lehrer sollten, wie andere Berufsgruppen, die einen Dienstleistungsauftrag erfüllen, dankbar sein, evaluiert zu werden. Es muss ihr Anliegen sein, inhaltlich verstanden und menschlich respektiert zu werden.
Dass Bewertungsplattformen erzieherisch wirken und Schüler wissen, wie man Fairness buchstabiert, zeigte sich übrigens auch daran, dass die klagende Lehrerin ihre Bewertung noch vor der dritten Instanz von 4,3 auf eine gute Drei verbessern konnte.
„Uns zeigt es, dass durch die Kritische Beurteilung - die Lehrerin ermuntert wurde, sich mit dem Urteil der Schüler auseinander zu setzen und ihren Unterricht nachhaltig zu verbessern. So wie es sein muss. Leider fehlt uns in ganz Deutschland eine Kultur des Feedback Gebens in jeglicher Form, dass muss dringendst entwickelt werden und ab der ersten Klasse eingeführt werden! Um der Kritik weniger Lehrer vorzubeugen, dass wir zum Fairen Kritik geben nicht in der Lage sind." – so Clara Hoeck vom Stadtschülerrat Neubrandenburg, bestärkt durch das BGH Urteil fügt sie noch hinzu "Wir wollen und können es auch...“
Was muss ich über den LSR M-V wissen?
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Satzung des Landesschülerrates Mecklenburg-Vorpommern (07-2008)
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Geschäftsordnung (GO) des LSR M-V (GO - LSR 07-2008)
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