Grundsatzprogramm

Das offizielle Grundsatzpapier des Landesschülerrates Mecklenburg-Vorpommern

Vorweg
Inhalte von Bildung
Demokratisierung und Mitbestimmung
Unterrichtsgestaltung
Öffnung der Schule
Schulsozialarbeit
Schulstrukturen
Benotung

Vorweg
Der Landeschülerrat Mecklenburg-Vorpommern ist die offizielle Vertretung aller Schüler des Bundeslandes. Er vertritt ihre Interessen in der Öffentlichkeit und gegenüber Institutionen, setzt sich für die Rechte der Schüler ein und ist deren direkter Ansprechpartner bei allen, die Schule betreffenden Fragen und Problemen. Der Landesschülerrat ist überparteilich und besitzt das schulpolitische Mandat.

Inhalte der Bildung
Bildung umfasst für uns zwei Bereiche. Der erste ist der allgemein unumstrittene und praktizierte Bereich der reinen Wissensvermittlung. Hier sollen Schüler umfassendes allgemeines Wissen erwerben und sich in jedem Fach ein Grundstock an Fakten aneignen, der je nach Schulform, die Voraussetzung für den Besuch der Universität, einer beruflichen Schule oder einer Fachhochschule darstellt. Mit dem Nahebringen des zweiten, nicht weniger wichtigen, Bereich von Bildung hingegen tun sich deutsche Schulen bislang leider immer noch mehr als schwer: hierbei geht es nicht um das Pauken von Fakten. sondern um soziale Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Vermögen komplexe Inhalte selbst zu erarbeiten und darzustellen, vernetztes Denken, Kreativität, Selbständigkeit und Kommunikationsfähigkeit. Des weiteren müssen Schüler lernen, Verantwortung zu übernehmen, Toleranz zu üben, mit der täglich auf sie einwirkenden Informationsflut kritisch umzugehen, ihre Rechte zu wahren und zu nutzen, die anderer zu akzeptieren, Konflikte friedlich zu bewältigen und sich für Gerechtigkeit einzusetzen. Obwohl all dies in §2 des Schulgesetzes verankert ist, wird dem im Schulalltag kaum Rechnung getragen. Dieser Zustand muss sich schnellstmöglich ändern. Denn diese Fähigkeiten sind für jeden einzelnen von großer Bedeutung um die eigene Persönlichkeit zu entfalten, die gegebenen Chancen zu nutzen, sich in der Gesellschaft zurechtzufinden und die Zukunft positiv zu gestalten. Außerdem bilden sie das Fundament eines jeden demokratischen Rechtsstaat.

Demokratisierung und Mitbestimmung
Die Demokratie funktioniert nur durch die aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.

Doch leider nutzen zu viele Menschen in Deutschland Auf diese Weise erscheint vielen Schüler das (Schul-) politisches Engagement als wirkungslos, werden in die Statistenrollegedrängt mit der sie sich zu oft zufrieden geben.

Dieser Zustand muss sich ändern! Unsere Generation ist diejenige, die die Zukunft des Landes gestalten und Verantwortung übernehmen muss. Aber das können wir nur, wenn wir gelernt haben, welche Rechte wir haben, und wie wir sie nutzen können. Deshalb ist es wichtig, dass Schüler wesentlich stärker als bisher, und vor allem gleichberechtigt in die Gestaltung des Schulwesen mit einbezogen und die Möglichkeiten der Mitbestimmung voll ausgeschöpft werden.

Daher fordern wir

Unterrichtsgestaltung
Noch immer verhalten sich Schüler im Unterricht zu häufig passiv, hören kommentarlos Vorträge des Lehrers, schreiben stumm Tafelbilder ab, die sie dann stupide auswendig lernen und in Kontrollen wiedergeben. Doch genau dies - das Wiedergeben gehörter Fakten - ist gemäß den geltenden Zensurenrichtlinien lediglich eine 4. Schüler müssen daher verstärkt in die Problemlösung und die Erarbeitung von Fakten miteinbezogen werden und in Diskussionen die Möglichkeit erhalten, ein Thema von mehreren Seiten zu beleuchten und in seiner Gesamtheit zu erfassen - diese Möglichkeiten müssen natürlich auch von Seiten der Schüler genutzt werden.

Weiterhin vermissen Schüler den Bezug des gelernten zum außerschulischen Leben und beklagen, dass ihnen oft nicht klar sei, wozu sie bestimmte Dinge lernen. Der Unterricht ist zu wenig praxisbezogen.

Möglichkeiten, die Situation zu verbessern sind: Auf diese Weise können Schüler Wissen leichter verinnerlichen und effektiver nutzen.

Öffnung der Schule am Nachmittag
Schule soll nicht nur Wissen vermitteln, sondern auch Schüler am Nachmittag interessante, sinnvolle und attraktive Möglichkeiten der Freizeitgestaltung bieten - ja, im Idealfall schlicht ein Ort sein, an dem Schüler sich gerne aufhalten, den sie selbst gestalten und an dem sie ihre Freunde treffen können. Jede Schule muss dazu ausreichend Räume zur Verfügung stellen, die auch bis mindestens 18 Uhr für Schüler zugänglich sind und während dieser Zeit durch Schulsozialarbeiter betreut werden.

Das Freizeitangebot einer jeden Schule kann z.B.:

umfassen. Dies erfordert natürlich verstärktes ehrenamtliches Engagement der Lehrer.

Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeiter müssen einen festen Platz an jeder Schule haben.
Sie sollen die kompetente Vertrauens- und Hilfsperson für Schüler sein, d.h. er / sie muss:

sein.

Damit Schulsozialarbeiter diese zwar vielleicht im ersten Augenblick einfach erscheinenden, bei näherer Betrachtung ins besondere in der Praxis allerdings sehr komplexen, Aufgaben bewältigen kann, bedarf es einer flexiblen, offenen und nicht-dogmatischen Arbeitsweise. Dazu müssen Distanzschranken, die gegenüber allen Angestellten, bzw. in der Schule arbeitenden Personen bestehen, teilweise abgebaut werden.

Voraussetzung dafür ist, dass die Beziehungen zwischen Schüler und Schulsozialarbeitern keinesfalls hierarchisch geordnet sind. Um ein solches Vertrauensverhältnis aufzubauen, muss der Schulsozialarbeiter ständig in der Schule präsent sein und sich den Schüler über schulinterne Angebote wie z.B. Hausaufgabenhilfe, Projekte, Pausenversorgung und Schulclub in das Gedächtnis rufen. Um Kontinuität der Arbeit zu erreichen müssen sie in jedem eine längerfristige Anstellung erhalten. Für seine Arbeit müssen Schulsozialarbeiter in der Schule einen eigenen Raum und auch einen eigenen Telefonanschluss erhalten. Sie dürfen sich in keiner Weise einem Lehrer unterstellt fühlen und müssen gegebenenfalls an der Schule oder dem Personal berechtigte Kritik üben können, ohne unangenehme Konsequenzen seitens der Lehrer oder der Schulaufsicht fürchten zu müssen. Außerdem sind Schulsozialarbeiter keine Hilfslehrer, sie dürfen weder planmäßigen, noch Vertretungsunterricht geben.

Schulstrukturen
In Anbetracht der Tatsache, dass Mecklenburg-Vorpommern ein Flächenland ist, dessen Einwohner-, und damit auch Schülerzahlen, stetig zurückgehen und das des weiteren mit dem Problem der mangelnden Akzeptanz der Haupt- und teilweise auch Realschulen konfrontiert ist, erscheint eine spezielle Alternative zu den jetzigen Strukturen notwendig. Der LSR hält daher den Zusammenschluss der Haupt- und Realschulen zur Regionalen Schule, verbunden mit der Initiative „Handwerk an die Schulen“, für ein sinnvolle Möglichkeit den Problemen des Flächenlandes Herr zu werden ohne das dies auf Kosten der Qualität der Bildung geht. Innerhalb der Regionalen Schule soll es von der Anforderung her unterschiedliche A- und B- Kurse in jedem Fach und jeder Klassenstufe von 5 bis 9 geben. Auch Fächer wie Musik und Sportdürfen nicht als Fächer zweiter Klasse behandelt werden, in dem man hier von einer Differenzierung und somit von einer besonderen Förderung der SchülerInnen absieht. Den unterschiedlichen Leistungen und Bedürfnissen muss in jedem Fach entsprochen werden. SchülerInnen sollen zum Ende jedes Schuljahres selbst festlegen, in welchem Fach sie im folgenden Jahr auf Haupt- bzw. Realschulniveau unterrichtet werden wollen. Auf dem Zeugnis darf keine Pauschalisierung der Leistungen erfolgen. Wer z.B. in einem Fach im A-Kurs eine 2 erreicht hat, bei dem darf das Fach nicht als ein im B-Kurs mit 3belegtes ausgewiesen werden, damit das Zeugnis als Haupt- oder Realschulzeugniseindeutig eingeordnet werden kann. Jedes Zeugnis soll individuell und nichteindeutig der Haupt- bzw. Realschule zuzuordnen sein. Es muss für jedes Fachersichtlich sein, ob der A- oder B-Kurs besucht wurde und welche Leistung dort erzielt wurde - dies gilt auch für das Abgangszeugnis. Der Haupt- und Realschulabschluss nach der 9. bzw. der 10. Klasse sollen erhalten bleiben. Berechtigt, die 10. Klasse zu besuchen, und damit die Möglichkeit zu bekommen, den Realschulabschluss zu erwerben, ist wer in der 9. Klasse nicht mehr als 4A-Kurse und Mathe, Deutsch und Englisch im B-Kurs belegt hat.

Die Regionale Schule soll speziell der Vorbereitung auf die Berufsschule, Berufsausbildung, die Fachoberschule, die Berufsfachschule, Höhere Berufsfachschule und die Fachschule dienen und parallel zum Gymnasium existieren. Der Erwerb des Abschlusses nach der 10.Klasse berechtigt nach wie vor zum Besuch der Sekundarstufe 2 des Gymnasiums. Das Gymnasium dient speziell der Vorbereitung auf die Fachhochschule, die Universität und auf die Ausbildung zu höheren Ausbildungsberufen.

Daneben spricht sich der Landeschülerrat für ein Abitur nach 12 Jahren aus. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass ein den allgemeinen Anforderungen genügendes Abitur auch in dieser Zeiterreicht werden kann. Für das Zurückfahren der Schulzeit ist jedoch ein entsprechender Beschluss der Kultusministerkonferenz Voraussetzung, damit die Anerkennung des Abiturs unseres Bundeslandes auch in anderen Ländern gewährleistet werden kann.

Benotung
Kopfnoten sind pädagogisch völlig unsinnig. Sie berücksichtigen den Charakter, Persönlichkeit, familiäre Voraussetzungen und auch außerschulische Probleme der SchülerInnen in keiner Weise. Diese Faktorenbeeinflussen, Lernverhalten, soziale Fähigkeiten, Arbeitsbereitschaft und- einsatz sowie verhalten im Kollektiv jedoch extrem stark. Zu diesen Punkten kann daher keine Einschätzung erfolgen, die sich in einer Zahl ausdrücken lässt ohne ein falsches Bild über die Persönlichkeit der SchülerInnen zu vermitteln. Kopfnoten können durch LehrerInnen willkürlich vergeben werden, ihr Zustandekommen lässt sich für Außenstehende kaum nachvollziehen, es fällt extrem schwer, Einspruch wirksam geltend zu machen.


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