Grundsatzprogramm
Das offizielle Grundsatzpapier des Landesschülerrates Mecklenburg-Vorpommern

Vorweg
Der Landeschülerrat Mecklenburg-Vorpommern ist die offizielle Vertretung
aller Schüler des Bundeslandes. Er vertritt ihre Interessen in der
Öffentlichkeit und gegenüber Institutionen, setzt sich für die Rechte der
Schüler ein und ist deren direkter Ansprechpartner bei allen, die Schule
betreffenden Fragen und Problemen. Der Landesschülerrat ist überparteilich
und besitzt das schulpolitische Mandat.
Inhalte der Bildung
Bildung umfasst für uns zwei Bereiche. Der erste ist der allgemein
unumstrittene und praktizierte Bereich der reinen Wissensvermittlung. Hier
sollen Schüler umfassendes allgemeines Wissen erwerben und sich in jedem
Fach ein Grundstock an Fakten aneignen, der je nach Schulform, die
Voraussetzung für den Besuch der Universität, einer beruflichen Schule oder
einer Fachhochschule darstellt. Mit dem Nahebringen des zweiten, nicht
weniger wichtigen, Bereich von Bildung hingegen tun sich deutsche Schulen
bislang leider immer noch mehr als schwer: hierbei geht es nicht um das
Pauken von Fakten. sondern um soziale Kompetenzen wie Teamfähigkeit,
Vermögen komplexe Inhalte selbst zu erarbeiten und darzustellen, vernetztes
Denken, Kreativität, Selbständigkeit und Kommunikationsfähigkeit. Des
weiteren müssen Schüler lernen, Verantwortung zu übernehmen, Toleranz zu
üben, mit der täglich auf sie einwirkenden Informationsflut kritisch
umzugehen, ihre Rechte zu wahren und zu nutzen, die anderer zu akzeptieren,
Konflikte friedlich zu bewältigen und sich für Gerechtigkeit einzusetzen.
Obwohl all dies in §2 des Schulgesetzes verankert ist, wird dem im
Schulalltag kaum Rechnung getragen. Dieser Zustand muss sich
schnellstmöglich ändern. Denn diese Fähigkeiten sind für jeden einzelnen von
großer Bedeutung um die eigene Persönlichkeit zu entfalten, die gegebenen
Chancen zu nutzen, sich in der Gesellschaft zurechtzufinden und die Zukunft
positiv zu gestalten. Außerdem bilden sie das Fundament eines jeden
demokratischen Rechtsstaat.
Demokratisierung und Mitbestimmung
Die Demokratie funktioniert nur durch die aktive Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger.
Doch leider nutzen zu viele Menschen in Deutschland Auf diese Weise
erscheint vielen Schüler das (Schul-) politisches Engagement als wirkungslos,
werden in die Statistenrollegedrängt mit der sie sich zu oft zufrieden
geben.
Dieser Zustand muss sich ändern! Unsere Generation ist diejenige, die die
Zukunft des Landes gestalten und Verantwortung übernehmen muss. Aber das
können wir nur, wenn wir gelernt haben, welche Rechte wir haben, und wie wir
sie nutzen können. Deshalb ist es wichtig, dass Schüler wesentlich stärker
als bisher, und vor allem gleichberechtigt in die Gestaltung des Schulwesen
mit einbezogen und die Möglichkeiten der Mitbestimmung voll ausgeschöpft
werden.
- Prinzipien der Schülermitwirkung müssen ein fester Bestandteil des Sozialkundeunterrichts werden
- wichtige Entscheidungen dürfen nicht länger vorwiegend in Dienstbesprechungen oder durch den Direktor gefällt, sondern müssen konsequent durch die Schulkonferenz beschlossen werden
- Klassenleiterstunden für alle Klassen
- entsprechende materielle und finanzielle Ausstattung aller Gremien der Schülervertretung ( Büroraum, Kommunikationsmittel, Bürobedarf, Etat )
- nicht nur Mitsprache- ,sondern Mitbestimmungsrechte für Stadt-, Kreis-, und Landesschülervertretungen in allen die Schüler betreffenden Entscheidungen
Unterrichtsgestaltung
Noch immer verhalten sich Schüler im Unterricht zu häufig passiv,
hören kommentarlos Vorträge des Lehrers, schreiben stumm Tafelbilder
ab, die sie dann stupide auswendig lernen und in Kontrollen
wiedergeben. Doch genau dies - das Wiedergeben gehörter Fakten - ist
gemäß den geltenden Zensurenrichtlinien lediglich eine 4. Schüler
müssen daher verstärkt in die Problemlösung und die Erarbeitung von
Fakten miteinbezogen werden und in Diskussionen die Möglichkeit
erhalten, ein Thema von mehreren Seiten zu beleuchten und in seiner
Gesamtheit zu erfassen - diese Möglichkeiten müssen natürlich auch
von Seiten der Schüler genutzt werden.
Weiterhin vermissen Schüler den Bezug des gelernten zum
außerschulischen Leben und beklagen, dass ihnen oft nicht klar sei, wozu sie
bestimmte Dinge lernen. Der Unterricht ist zu wenig praxisbezogen.
- das Aufzeigen der Anwendungsmöglichkeiten des Lernstoffes
- verstärkter Projektunterricht
- 2-3Praktika in der Schullaufbahn einer/s jeden Schülers/in
- Exkursionen in Museen, Betriebe, Gedenkstätten, zu Messen und Ausstellungen
- Besuch von Parlamentssitzungen und Gerichtsverhandlungen, sozialer Einrichtungen und Institutionen
- fächerübergreifender Unterricht
- mehr experimentelle und kreative Arbeit
- sinnvolle langfristige Aufgaben
- Einbeziehung der Schüler in die Themenwahl
Öffnung der Schule am Nachmittag
Schule soll nicht nur Wissen vermitteln, sondern auch Schüler am
Nachmittag interessante, sinnvolle und attraktive Möglichkeiten der
Freizeitgestaltung bieten - ja, im Idealfall schlicht ein Ort sein,
an dem Schüler sich gerne aufhalten, den sie selbst gestalten und an
dem sie ihre Freunde treffen können. Jede Schule muss dazu
ausreichend Räume zur Verfügung stellen, die auch bis mindestens 18
Uhr für Schüler zugänglich sind und während dieser Zeit durch
Schulsozialarbeiter betreut werden.
Das Freizeitangebot einer jeden Schule kann z.B.:
- Theatergruppen
- Räume und Instrumente für Schülerbands
- Sportmannschaften
- Kunst- ,Astronomie-, Schach-, Film/Fotokurse etc.
- Gestaltung einer Schülerzeitung
- Internetcafé
- Hausaufgabenhilfe
Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeiter müssen einen festen Platz an jeder Schule haben.
Sie sollen die kompetente Vertrauens- und Hilfsperson für Schüler
sein, d.h. er / sie muss:
- Vermittler zwischen Lehrer und Schüler sowie Eltern
- Berater in Konfliktsituationen
- "Zuhörer" bei Problemen der Schüler
- Schlichter bei innerschulischen Streitigkeiten
- Ansprechpartner allen für die Schüler relevanten Themen
Damit Schulsozialarbeiter diese zwar vielleicht im ersten
Augenblick einfach erscheinenden, bei näherer Betrachtung ins
besondere in der Praxis allerdings sehr komplexen, Aufgaben
bewältigen kann, bedarf es einer flexiblen, offenen und
nicht-dogmatischen Arbeitsweise. Dazu müssen Distanzschranken, die
gegenüber allen Angestellten, bzw. in der Schule arbeitenden
Personen bestehen, teilweise abgebaut werden.
Voraussetzung dafür ist, dass die Beziehungen zwischen Schüler und
Schulsozialarbeitern keinesfalls hierarchisch geordnet sind. Um ein
solches Vertrauensverhältnis aufzubauen, muss der
Schulsozialarbeiter ständig in der Schule präsent sein und sich
den Schüler über schulinterne Angebote wie z.B. Hausaufgabenhilfe,
Projekte, Pausenversorgung und Schulclub in das Gedächtnis rufen. Um
Kontinuität der Arbeit zu erreichen müssen sie in jedem eine
längerfristige Anstellung erhalten. Für seine Arbeit müssen
Schulsozialarbeiter in der Schule einen eigenen Raum und auch einen
eigenen Telefonanschluss erhalten. Sie dürfen sich in keiner Weise
einem Lehrer unterstellt fühlen und müssen gegebenenfalls an der
Schule oder dem Personal berechtigte Kritik üben können, ohne
unangenehme Konsequenzen seitens der Lehrer oder der Schulaufsicht
fürchten zu müssen. Außerdem sind Schulsozialarbeiter keine
Hilfslehrer, sie dürfen weder planmäßigen, noch
Vertretungsunterricht geben.
Schulstrukturen
In Anbetracht der Tatsache, dass Mecklenburg-Vorpommern ein
Flächenland ist, dessen Einwohner-, und damit auch Schülerzahlen,
stetig zurückgehen und das des weiteren mit dem Problem der
mangelnden Akzeptanz der Haupt- und teilweise auch Realschulen
konfrontiert ist, erscheint eine spezielle Alternative zu den
jetzigen Strukturen notwendig. Der LSR hält daher den Zusammenschluss
der Haupt- und Realschulen zur Regionalen Schule, verbunden mit der
Initiative „Handwerk an die Schulen“, für ein sinnvolle Möglichkeit
den Problemen des Flächenlandes Herr zu werden ohne das dies auf
Kosten der Qualität der Bildung geht. Innerhalb der Regionalen Schule
soll es von der Anforderung her unterschiedliche A- und B- Kurse in
jedem Fach und jeder Klassenstufe von 5 bis 9 geben. Auch Fächer wie
Musik und Sportdürfen nicht als Fächer zweiter Klasse behandelt
werden, in dem man hier von einer Differenzierung und somit von einer
besonderen Förderung der SchülerInnen absieht. Den unterschiedlichen
Leistungen und Bedürfnissen muss in jedem Fach entsprochen werden.
SchülerInnen sollen zum Ende jedes Schuljahres selbst festlegen, in
welchem Fach sie im folgenden Jahr auf Haupt- bzw.
Realschulniveau unterrichtet werden wollen. Auf dem Zeugnis darf
keine Pauschalisierung der Leistungen erfolgen. Wer z.B. in einem
Fach im A-Kurs eine 2 erreicht hat, bei dem darf das Fach nicht als
ein im B-Kurs mit 3belegtes ausgewiesen werden, damit das Zeugnis
als Haupt- oder Realschulzeugniseindeutig eingeordnet werden kann.
Jedes Zeugnis soll individuell und nichteindeutig der Haupt- bzw.
Realschule zuzuordnen sein. Es muss für jedes Fachersichtlich sein,
ob der A- oder B-Kurs besucht wurde und welche Leistung dort erzielt
wurde - dies gilt auch für das Abgangszeugnis. Der Haupt-
und Realschulabschluss nach der 9. bzw. der 10. Klasse sollen
erhalten bleiben. Berechtigt, die 10. Klasse zu besuchen, und damit
die Möglichkeit zu bekommen, den Realschulabschluss zu erwerben, ist
wer in der 9. Klasse nicht mehr als 4A-Kurse und Mathe, Deutsch und
Englisch im B-Kurs belegt hat.
Die Regionale Schule soll speziell der Vorbereitung auf die
Berufsschule, Berufsausbildung, die Fachoberschule,
die Berufsfachschule, Höhere Berufsfachschule und die Fachschule
dienen und parallel zum Gymnasium existieren. Der Erwerb des
Abschlusses nach der 10.Klasse berechtigt nach wie vor zum Besuch
der Sekundarstufe 2 des Gymnasiums. Das Gymnasium dient speziell der
Vorbereitung auf die Fachhochschule, die Universität und auf die
Ausbildung zu höheren Ausbildungsberufen.
Daneben spricht sich der Landeschülerrat für ein Abitur nach 12
Jahren aus. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass ein
den allgemeinen Anforderungen genügendes Abitur auch in dieser
Zeiterreicht werden kann. Für das Zurückfahren der Schulzeit ist
jedoch ein entsprechender Beschluss der Kultusministerkonferenz
Voraussetzung, damit die Anerkennung des Abiturs unseres Bundeslandes
auch in anderen Ländern gewährleistet werden kann.
Benotung
Kopfnoten sind pädagogisch völlig unsinnig. Sie berücksichtigen den
Charakter, Persönlichkeit, familiäre Voraussetzungen und auch
außerschulische Probleme der SchülerInnen in keiner Weise. Diese
Faktorenbeeinflussen, Lernverhalten, soziale Fähigkeiten,
Arbeitsbereitschaft und- einsatz sowie verhalten im Kollektiv jedoch
extrem stark. Zu diesen Punkten kann daher keine Einschätzung
erfolgen, die sich in einer Zahl ausdrücken lässt ohne ein falsches
Bild über die Persönlichkeit der SchülerInnen zu
vermitteln. Kopfnoten können durch LehrerInnen willkürlich vergeben
werden, ihr Zustandekommen lässt sich für Außenstehende kaum
nachvollziehen, es fällt extrem schwer, Einspruch wirksam geltend zu
machen.
