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Grundsatzurteil des Buundesgerichtshofes erwartet.!

Voller Spannung erwartet der Landesschülerrat MV das heutige Grundsatzurteil, des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Bewertung von Lehrern in Internetportalen.

Generationen von Schülern vor uns, haben davon geträumt – das Internet macht es uns Möglich: Auf Spickmich können Schüler ihren Lehrern Noten geben, und zwar in Fächern wie "fachlich kompetent" oder "gut vorbereitet".

Sogar eine Art Verhaltensnote gibt es, bewertet werden Eigenschaften wie "menschlich" oder "cool und witzig". Weil eine Lehrerin aus Moers in Nordrhein-Westfalen das weder witzig noch cool fand bei einem Notenschnitt von 4,3 wenig verwunderlich – verhandelt heute am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) über den Fall.

Die Kernfrage lautet: Ist das Persönlichkeitsrecht der Frau verletzt, weil sie in einem wenig nachprüfbaren und noch dazu anonymen Verfahren mit schlechten Zeugnissen an den Pranger gestellt werden kann?

Bisher haben Gerichte der unteren Instanzen die Frage durchweg verneint. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln, Vorinstanz im BGH-Verfahren,entschied zuletzt im Sommer 2008: Die Zeugnisse sind von der Meinungsfreiheit gedeckt. Unter anderem, weil lediglich die "Sozialsphäre" der Lehrer betroffen sei – also ihr berufliches Wirken - und nicht etwa das deutlich stärker geschützte Privatleben.

Außerdem: Dass die Pädagogen damit an einen "öffentlichen Pranger" gestellt würden, stellt das OLG schon wegen des beschränkten Zugangs zum Portal in Abrede.

Wer auf Spickmich Bewertungen abgeben oder einsehen will, muss sich online anmelden, mit Name und E-Mail-Adresse. Und auch dann bleibt der Zugang auf "seine" Schule beschränkt. Auch das OLG (Oberlandesgericht) vertraut auf die Aufmerksamkeit der anderen Schüler und glaubt an die Selbstkorrektur durch die spickmich - Schüler – sollten sich Auffälligkeiten ergeben ist ein eigens eingerichtetes Feld "Hier stimmt etwas nicht!" vorhanden und das nutzen die Schüler.

Zur Zeit nutzen rund 1,1 Millionen Schüler sind nach Angaben von spickmich.de, 450 000 Lehrer aus 32 500 Schulen seien zu finden. Wahrscheinlich wird der BGH – aller Voraussicht nach schon heute am Dienstag (22.06.09) – ein Grundsatzurteil fällen, das weit über die Befindlichkeiten gekränkter Lehrer hinausreichen sollte.

Bewertungsportale sind "in" und haben Konjunktur: Professoren, Ärzte, Anwälte und andere Berufsstände sehen sich der Bewertung ihrer Klienten ausgesetzt. So wird wahrscheinlich auch die AOK am Dienstag das Karlsruher Geschehen aufmerksam verfolgen.

Vor kurzem hat die Krankenkasse angekündigt, ihre 24 Millionen Versicherten sollten ihren Ärzten künftig Noten geben dürfen. Vom kommenden Jahr an sollen die Versicherten Leistung und Service der etwa 185 000 niedergelassenen Mediziner bewerten dürfen. Ärzteverbände reagierten erwartungsgemäß wenig amüsiert: Über gute Medizin könne man nicht einfach abstimmen wie bei "Deutschland sucht den Superstar", kritisierte die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung.

Wir als Landesschülerrat MV sagen „Ja“ zur Beurteilung von Lehrern in allen Formen des Feedback Gebens und zwar schon von der ersten Klasse an, sollten wir uns mit Benoten/Bewerten von Lehrern und Ihrem Unterricht auseinandersetzen! Nur so kann das Schulsystem, wie überall gefordert uns auf ein Leben außerhalb der Schule vorbereiten. Kritik dient in diesem Fall vor allem sich und sein tun selbstkritisch zu hinterfragen und zu Verbesserungen motivieren unter Berücksichtigung der Phrase „Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es zurück…“.

Viele Lehrer sind leider mangels Aus- und Fortbildung nicht in der Lage uns als Menschen, die trotz unterschiedlicher Meinungen, die fair im abgeben von Kritik sind, zu betrachten und haben oftmals Angst … ;

dass sie sich ändern müssten. Wir fragen die Lehrer: „Von wem sollten wir denn sonst Selbstreflektion und faire Kritik geben erlernen, als von Euch?“ – so Toni König vom LSR MV.


 

 

 

 

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