Archiv - 2003
Rostock, der 23.10.2003
An: Ministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Stellungnahme zum Entwurf:
Verordnung zur Arbeit und zum Ablegen des Abiturs in der gymnasialen Oberstufe
Die Bildungspolitik in Mecklenburg Vorpommern ist leider viel zu häufig von Inkonsequenz und Unruhe geprägt. Gerade die schulische Bildung mit all ihren Strukturen bräuchte Ruhe und eine klare Richtung. Die Wirklichkeit sieht jedoch ganz anders aus. Ein Schüler, der heute eingeschult wird kann nicht einmal erahnen, nach welchem System er irgendwann seinen Abschluss machen wird. Aktuell trifft es die Schüler der jetzigen 10 Klassen. Vor nicht einem Jahr wurde ihnen eröffnet, dass sie nach der 10. Klasse am Gymnasium eine Prüfung machen sollen. Jetzt, wo die gleichen Schüler sich Gedanken machen, wie ihre Kurswahl im nächsten Jahr aussehen wird, soll eine neue APVO eingeführt werden. Eine solche Politik führt nicht etwa zur Verbesserung der Schulbildung, es führt nur zu mehr Chaos und wahrscheinlich eher zu einer Verschlechterung.
Grundlegend gibt es zu diesem Verordnungsentwurf zwei Fragen:
1. Warum soll die Verordnung jetzt eingeführt werden?
2. Ist es sinnvoll die Verordnung erst zu veröffentlichen und dann in den
Beratungsgremien zu diskutieren?
Hinsichtlich der ersten Frage sehen wir nur eine eindeutige Aussage und Lösung.
Die Verordnung sollte jetzt für die in zwei Jahren notwendigen Neuordnung der
APVO vorbereitet werden, so dass in Ruhe über Verbesserungen und sinnvolle
Neuerungen beraten werden kann. Das Schnellstrickverfahren wird nicht zu den
gewünschten Ergebnissen führen.
Auch die Frage, ob es sinnvoll ist, die Neuordnung jetzt einzuführen muss klar
negiert werden. Viel mehr steht die Frage im Raum, was es jetzt bringt sie
einzuführen? Aus pädagogischen und schulischer Sicht gibt es keinen vernünftigen
Grund, so dass die Vermutung offen liegt, dass mit der Stärkung des
Klassenverbandes eine Kürzung der Lehrerstunden verbunden werden soll.
Eine Veröffentlichung des Entwurfes, bevor dieser durch die Mitwirkungsgremien
gegangen ist kann nur den Grund haben, dass man diesen Entwurf mit aller Kraft
und gegen die Meinung der Mitwirkungsgremien umsetzen will.
Alleine aus den genannten Gründen und der entstehenden Unruhe, ist die Umsetzung
des Entwurfes zu diesem Zeitpunkt klar abzulehnen.
Jedoch sind es nicht nur rein organisatorische Probleme, die wir in der
Umsetzung und als Gefahren für die Schüler sehen. Auch inhaltlich ist dieser
Entwurf an einigen Stellen nicht ausreichend diskutiert und vernichtet
Errungenschaften, die die Bildung klar verbesserten.
Einer der wichtigsten Diskussionsansätze ist die Frage um die Wichtigkeit des
Projektunterrichtes. Das Ganztagsschulkonzept wird im Lande an vielen Schulen
umgesetzt. Dass die zugewiesenen Lehrerstunden von 0,06h/Schüler gelinde gesagt
ein Witz sind muss einfach klar sein. Aus dieser Not haben viele der Schulen
eine Tugend gemacht und setzten das Konzept „Schüler für Schüler“ um. Die
Schüler der Oberstufe nehmen aus diesen Projektkursen Fähigkeiten und
Anschauungen mit, die die Schule in keine anderen Weise vermitteln könnte. Als
positiver Effekt engagieren sich diese Schüler für die Schule und für Schüler
kleinerer Jahrgangsstufen. Diese Form des Einsatzes fördert die Entwicklung der
Schüler, gleicht geplante Defizite aus und verbessert an der Schule
Kommunikation und Integration.
Mit den Projektkursen sterben auch die zusätzlichen Lernleistungen. Zur
Begründung dieser Verordnung wurde auch von verbesserter Studierfähigkeit
geredet, was angesichts einer solchen Streichung reiner Hohn ist. Im Rahmen
dieser Möglichkeiten entstanden Arbeiten für Jugend forscht und andere
Wettbewerbe, die wirklich die Studierfähigkeit erhöhen. Es ist klar ersichtlich,
dass nicht nur die Individualität, sondern mit ihr auch eine große Menge
Qualität der schulischen Ausbildung auf der Strecke bleibt.
Ein zweiter eklatant negativer Aspekt ist die völlige Überkonzentration auf das
Fach Geschichte. Es ist einfach unverständlich, weshalb ein Fach wie Geschichte
höher gestellt wird als z.B. Sozialkunde. Ein gerne angesprochenes Thema ist die
Politikverdrossenheit der Jugend. In welcher Form trägt also der Entwurf nun
dieser Erscheinung Rechnung. Der Geschichtsunterricht ist von der Warte her
wichtig, dass man die Schüler über sie aufklärt, um auch gemachte Fehler nicht
zu wiederholen, erwarten wir nicht aber auch von einem Schüler, dass er sich in
der aktuellen Gesellschaft zurechtfindet? Demokratieverständnis, Grundgedanken
der sozialen Marktwirtschaft und im trivialsten Fall die Frage: Wie läuft eine
politische Wahl ab?, all diese Aspekte sollen mit diesem Erlass in eine Stellung
gebracht werden, die mit gesellschaftlicher Verantwortung nichts gemein hat.
Dieser Punkt allein muss einen Abstand nehmen lassen von der Umsetzung der
vorliegenden Verordnung.
Die Schule entlässt ihre Absolventen in eine hochtechnisierte Welt, die Frage
ist nur, wie die Schüler darauf vorbereitet werden. Der Lösungsvorschlag der
Verordnung Informatik in den Wahlbereich zu legen ist garantiert der falsche
Weg. Natürlich kann ein Schüler rein theoretisch diesen Kurs belegen, immer
Vorausgesetzt, er findet die Zeit und dass er angeboten wird. Angesichts knapper
Haushaltskassen und der dementsprechenden Intention dieses Erlasses ist es
höchst fraglich, ob diese Möglichkeit überhaupt bestehen wird.
Eine ähnliche Fragestellung tritt auch bei dem Fach Geographie auf. Mit welcher
verworrenen Überlegungen mag die Definition der höheren Wichtigkeit von
Geschichte im Gegensatz zu Geographie entstanden sein. Es ist einfach
unverständlich und mit Garantie auch falsch. Mit einer solchen Eingrenzung der
Schüler bei der Fächerwahl wird die Studierfähigkeit in keinster Weise
gefördert. Es ist geradezu abstrus, wie Fächer wie Kunst, Musik, Religion zu
Pflichtfächern gemacht werden und Fächer wie Geographie, Sozialkunde und
Informatik praktisch aus dem Lehrplan genommen werden.
Neben der Auswahl der Fächer ist auch die Durchführung der Prüfungen fraglich.
Die Hauptfächer werden nachträglich zu einem Grundkurs oder Leistungskurs
gemacht, und je nachdem, wie sich de Schüler entscheidet muss er ohne bessere
Vorbereitung eine LK Prüfung ablegen.
Der Ganze Bereich der Hauptfächer ist vollkommen durchdacht und weist erheblich
Diskussionslücken auf. Dem derzeitig verwendeten System ist klar Vorzug zu
geben.
Auch das Thema Einbringungsverpflichtung ist bei weitem nicht zur Zufriedenheit
gelöst. Eine Mindestverpflichtung von 4 Kursen ist für Fächer wie Mathematik,
Deutsch und die Fremdsprache zu verstehen und auch wichtig. Jedoch tritt auch in
diesem Sektor wieder die Überbetonung des Faches Geschichte auf.
Die Stundenzahl im Fach Geschichte müssen zugunsten von Sozialkunde bzw. Geographie gesenkt werden. Die Weiterführung der Projektkurse ist von enormer Bedeutung sowohl für individuelle soziale und fachwissenschaftliche Entwicklung als auch für die Gestaltung einer funktionierenden und angenehmen schulischen Umgebung. Des Weiteren müssten Nachbesserungen bei der Durchführung der Prüfungen, bei den Einbringungsverpflichtungen und bei der Einstufung der Wahlfächer erfolgen.
Zusammenfassen müssen wir eine klare Ablehnung zu diesem Verordnungsentwurf
formulieren. Diese begründet sich einerseits in den organisatorischen Problemen
und andererseits in den inhaltlichen Unklarheiten und pädagogisch nicht zu
vertretenden Vorhaben.
Eine Durchführung des vorliegenden Entwurfes schadet dem Schulsystem auf eine
längere Zeit. Aus unserer Einschätzung sollte über gegebenenfalls geplante
Veränderungen in der APVO mit dem Ziel beraten werden, in zwei Jahren eine APVO
in der Hand zu haben, die pädagogisch sinnvoll ist und von allen Seiten
mitgetragen werden kann. Unnötige Eile an der falschen Stelle zerstört mehr als
sie bringt.
Wir hoffen, dass wenigsten in diesem Punkt der Meinung der Schüler
Aufmerksamkeit geschenkt wird, und von einer Einführung
derzeit Abstand genommen
wird.
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